Ausbildung und Lehrgänge in der SC-Akademie
Alle Ausbildungslehrgänge der SC-Akademie sind modular aufgebaut.
Das heisst sie bestehen aus einer Anzahl einzelner Module, die du absolvieren musst, wenn du den jeweiligen Lehrgang erfolgreich abschliessen möchtest.
SC-Mitglieder, welche mindestens 2 Jahre SC-Mitgliedschaft vorweisen können, erhalten auf alle SC-Akademie Lehrgänge 20 % Ermässigung.
Lehrgang: «Hundetrainer / Hundeexperte»
Zusatz NHB Fachperson
Dieser Lehrgang richtet sich an all diejenigen die mit Hundehaltern zusammenarbeiten und ausbilden oder Kurse anbieten.
Für den erfolgreichen Abschluss dieses Ausbildungslehrgangs müssen folgende Module besucht werden:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 sowie die Abschlussprüfung (Module 7+10).
hier geht es zu den Modulbeschreibungen
Ausbildungsdauer:
8 zweitägige Ausbildungsmodule von Januar bis April (jeweils am Wochenende)
plus eine eintägige Abschlussprüfung (Theorie und Praxis) im April
Ausbildungskosten:
Die Kosten belaufen sich auf CHF 3'600.–
Die Ausbildungskosten setzen sich zusammen aus:
CHF 400.– pro Ausbildungsmodul und CHF 200.– pro Prüfungsmodul.
Ausführliche Kursunterlagen sind in diesen Kosten bereits enthalten.
Als Mitglied des Verbands Kynologie Ausbildungen Schweiz (VKAS) können wir als Zusatz-Ausbildung zum Lehrgang «Hundetrainer / Hundeexpert» die Lizenzierung zum «NHB Fachperson» anbieten. Als NHB Fachperson darf man Hundekurse und Prüfungen unter dem Label des nationalen Hundehalter Brevets (NHB) anbieten.
In einer eintägigen Lizenzierungsschulung zeigen wir, was das NHB ist, wie es aufgebaut ist und vor allem, wie die national einheitlichen NHB Abschlussprüfungen ablaufen.
Lehrgang: «Dog-Didact Welpenprägungsleiter»
Dieser Lehrgang richtet sich an alle diejenigen die Welpenkurse anbieten.
Mit diesem Modul wird die stufengerechte Prägung von Welpen vermittelt.
Voraussetzung:
Der Lehrgang «Hundetrainer / Hundeexperte» muss absolviert worden sein oder im gleichen Jahr besucht werden.
Folgende Module sind zu absolvieren
1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 sowie die Abschlussprüfung (Module 7+ 10) (Hundetrainer)
11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 inkl. der darin enthaltenen Anwartschaften,
Praktika und Hospitationen absolvieren.
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Ausbildungsdauer:
1 Tag Selbstlernmodul im März / April
1 Tag Theoriemodul im März / April
2 halbe Tage Voranwartschaften (1/2 Tag) im März/April
1 Tag theoretische Prüfung im April
4 Tage Anwartschaften (jeweils 1 Tag)
2 Tage Praktika (jeweils 1 Tag)
2 Tage Hospitationen (jeweils 1 Tag) im Mai/Juni
1 Tag praktische Abschlussprüfung im Juni
Ausbildungskosten:
Die Kosten belaufen sich auf CHF 1'200.– (nur Dog-Didact)
zuzüglich CHF 3'600.– (Hundetrainer/Experte)
Totalkosten 4'800.–
Ausführliche Kursunterlagen sind in diesen Kosten bereits enthalten.
Lehrgang: «FBA gewerbliche Züchter»
Die neue Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Hundezüchter, die mehr als 3 Würfe oder 20 Welpen pro Jahr haben, als «gewerbsmässige Hundezüchter» gelten.
Ab dem Jahr 2013 müssen diese Züchter eine Ausbildung nach Art. 102 Abs. 2 der Tierschutzverordnung oder die Ausbildung zum Tierpfleger vorweisen.
Eine Alternative zur Ausbildung als Tierpfleger stellt der Ausbildungslehrgang
«FBA Gewerbliche Züchter» der SC-Akademie dar.
Diese Ausbildung setzt sich aus einem Theorie- und Praxisteil sowie einem Praktikum zusammen. Die Ausbildung kann dabei nur abgeschlossen werden, wenn dieses Praktikum (3 Monate) absolviert wurde.
Voraussetzung / gesetzliche Vorgabe:
Folgende Module müssen besucht werden:
2, 3, 4, 5, 142 sowie die Abschlussprüfung Modul 143
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Ausbildungsdauer:
5 Ausbildungsmodule (Januar bis April)
1 Tag theoretische Abschlussprüfung (April)
Ausbildungskosten:
Die Kosten belaufen sich auf CHF 2'200.–
Ausführliche Kursunterlagen sind in diesen Kosten bereits enthalten.
Lehrgang: «FBA Tierheimbetreuer»
Für Tierheime und Tierpensionen mit maximal 19 Betreuungsplätzen wird eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA) verlangt. Diese Ausbildung können wir anbieten.
Voraussetzung:
Für die Zulassung zu diesem Lehrgang ist ein vor dem Antritt der Ausbildung abgeschlossenes, mindestens dreimonatiges Praktikum in einem Tierheim, einer Tierpension oder bei einem Züchter vorzuweisen.
* Weitere Details zum Praktikum sind unten aufgeführt.
Nachzuweisendes Praktikum
Folgende Module müssen besucht werden:
2, 3, 4, 5 und 144 sowie die Abschlussprüfung Modul 145.
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Ausbildungsdauer:
5 Tage Ausbildungsmodule (Januar bis April)
1 Tag theoretische Abschlussprüfung (April)
Ausbildungskosten:
Die Kosten belaufen sich auf CHF 2'200.–
Die Ausbildungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
CHF 400.- pro Ausbildungsmodul
CHF 200.- pro Prüfungsmodul
Ausführliche Kursunterlagen sind in diesen Kosten bereits enthalten
Für das nachzuweisende Praktikum gelten folgende Bestimmungen:
Es muss für das erfolgreiche Absolvieren und Abschliessen des Lehrganges «FBA Tierheimbetreuer» ein 3- monatiges Praktikum absolviert werden.
Von diesen 3 Monaten müssen mindestens 2 Monate in einem Tierheim mit kantonaler Bewilligung (Art. 101 Bst. a TSchV ) absolviert werden. Maximal 1 Monat der gesamten Praktikumsdauer kann in einem Tierbetreuungsdienst (z.B. Tierpension/Hundehort) mit kantonaler Bewilligung (Art. 101 Bst. b TSchV) absolviert werden.
Praktika in Tierarztpraxen können wir nur für einen Monat der drei Monate Praktikums-Pflicht anerkennen und auch nur dann, wenn dort Tiere (Hunde) stationär betreut werden.
Der Schwerpunkt des Praktikums muss auf der Betreuung von Hunden liegen, also keine reinen Katzenheime.
Auslands-Praktika können wir nur in Ausnahmefällen anerkennen.
Auf jeden Fall einzuhalten sind die Vorgaben bezüglich Qualifikation und kantonaler Bewilligung nach von Art. 206 der TSchV:
Ein Betrieb, auf dem ein Praktikum im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung nach dieser Verordnung absolviert wird, muss über einen Tierbestand verfügen, der in Grösse und Art mindestens demjenigen entspricht, den die Praktikantin
oder der Praktikant zu betreuen beabsichtigt. Die für den Betrieb verantwortliche Person muss über die erforderliche Qualifikation zur Betreuung des Bestandes verfügen.
Der Praktikant oder die Praktikantin muss direkt durch die für die Betreuung der Tiere verantwortliche Person angewiesen werden.
Das Praktikum muss nicht an einem Stück absolviert werden und kann an verschiedenen Orten / in verschiedenen Betrieben stattfinden.
Für das 3-monatige Praktikum muss ein Praktikums-Nachweis (Arbeitszeugnis) inklusive
einer Übersicht über die Praktikumsarbeiten eingereicht werden.
Das 3-monatige Praktikum muss weder bis zum Antritt der Ausbildung, noch bis zum Ablegen der Abschlussprüfung absolviert worden sein. Wir händigen nach bestandener Abschlussprüfung das Ausbildungszertifikat jedoch erst dann aus, wenn wir das Arbeitszeugnis erhalten und geprüft haben.